Buchung von EC-Kartenumsätzen in der Kassenführung / Buchungstipp!

Sep 10, 2021 Allgemein

Buchung von EC-Kartentransaktionen an der Kasse / Buchungsberatung!

Zunehmend zahlen Kunden auch mit bargeldlosen EC-Kartenzahlungen (EC-Trommeln) in Geschäften mit überwiegendem Bargeldverkehr (z. B. Restaurants). In der Buchhaltung ist es nicht unüblich, dass die gesamten Tageseinnahmen, einschließlich der EG-Zahlungen, in das Kassenbuch eingetragen werden und die EG-Zahlungen dann wieder als „Ausgaben“ verbucht werden. Später wird der Gesamtbetrag entsprechend auf dem Kassenkonto verbucht und die EC-Kartentransaktionen werden über das Geldtransitkonto erfasst.

Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 16. August 2017 ist die nicht getrennte Buchung von baren und unbaren Geschäftsvorfällen oder von nicht steuerbaren, nicht steuerpflichtigen und steuerpflichtigen Umsätzen ohne ausreichende Kennzeichnung grundsätzlich ein Verstoß. R. gegen die Grundsätze der Wahrheit
und Klarheit der betrieblichen Rechnungslegung und steht im Widerspruch zu den Anforderungen des Steuerrechts.

Dementsprechend müssen zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame Geschäftsvorfälle getrennt erfasst werden. In das Kassenbuch werden nur Bareinnahmen und Barausgaben eingetragen. Das BMF sieht in der Aufzeichnung von unbaren Geschäftsvorfällen im Kassenbuch einen formellen Mangel.

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Von Segway