Segway Emotion

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Geschäftsbedingungen

Es gelten die allgemeinen Mietbedingungen von SEGWAY-EMOTION!

Mietbedingungen: 
Voraussetzung für die Anmietung eines SEGWAY PT (in folgenden Mietgegenstand genannt) ist: 
eine gültige DRIVER-Card (Segway Führerschein)
 
dass der Mieter das 12. Lebensjahr überschritten hat und in Begleitung eines zahlenden Erwachsenen ist 
ohne Begleitung eines Erwachsenen muss der Mieter zumindest 16 Jahre alt sein     
daß das Körpergewicht nicht 125Kg überschreitet (Beschädigungsgefahr!)    
Stornogebühr:  50 % des Tourpreises bei Stornierung innerhalb 12 Std. vor Tourbeginn    
Wetterbedingte Absage nur in Absprache unter der Nr. 0676/4436286
Bei wetterbedingter Absage entfällt die Stornogebühr! 
   

Übernahme:
Eine Inbetriebnahme darf erst nach einer Funktions-und Handhabungseinweisung durch den Vermieter 
oder dessen Beauftragte erfolgen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Personen, deren   
Fahrkönnen ein Risiko darstellt, die Teilnahme zu untersagen. In diesem Fall wird dem Mieter der volle 
Mietpreis rückerstattet.             
Sollte der Mieter nach erfolgter Einschulung widererwarten aus welchen Gründen auch immer, nicht fahren 
wollern, so erhält er 50% seines Mietpreises rückerstattet.       
Nutzung: 
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand rücksichtsvoll und unter möglichster Schonung zu benutzen. 
Der Mieter ist nicht berechtigt, den gemieteten SEGWAY PT irgendeiner dritten Person zu überlassen.
Der Mieter muss den Anweisungen des Guids unbedingt folge leisten. Während der Benutzung des 
Mietgegenstandes ist die zur Verfügung gestellte Schutzbekleidung zu tragen (Helm).   
Vom Mieter dürfen keine Reparaturen bzw. Veränderungen am Mietgegenstand vorgenommen werden. 
Unfälle, Schäden, Verlust, Verkehrsordnung: 
Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietdauer mit dem gemieteten SEGWAY verübten   
Verkehrsordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten. Der Vermieter wird über entsprechende   
Anfrage den Behörden den Namen des Mieters offen legen.       
Die Benutzung des Mietgegenstandes erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Mieter ist bekannt, dass die 
Handhabung des Mietgegenstandes Geschick erfordert und mit der Nutzung Gefahren für den Mieter
und andere Verkehrsteilnehmer verbunden sind, wie diese besonders bei einspurigen Fahrzeugen 
bestehen (Motorräder, Fahrräder).           
Für Personen – oder Sachschäden, die im Rahmen der Benutzung des Mietgegenstandes vom Mieter 
verursacht werden, wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Für Unfallschäden am Mietobjekt
und bei Diebstahl haftet der Mieter bis zum vollen Gerätewert.       
Für den Mieter im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haftet der Vermieter nur bei 
eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der für ihn 
tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche der Vermieter bereits bei 
leichter Fahrlässigkeit haftet. Der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem 
Gewinn und Schaden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.       
Rückgabe 
Die Rückgabe des SEGWAY PT erfolgt am Ende des Mietverhältnisses. Die Verpflichtungen aus diesem Vertrag 
enden mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietgegenstandes.       
Rechtswahl, Gerichtsstandort 
Der Mietvertrag unterliegt ausschließlich österreichischem materiellem Recht. Die Kollisionsnormen des 
Internationalen Privatrechts werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Verbrauchern gilt diese 
Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des 
Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.     
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder
mit diesem in Zusammenhang stehen, ist für den Mieter ausschließlich das zuständige Gericht in LINZ 
Der Vermieter ist jedoch berechtigt, nach seiner Wahl den Mieter auch an jedem anderen Gericht 
zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann. Für Verbraucher gilt 
dieser Gerichtstand nur dann als vereinbart, wenn der Mieter in diesem Gerichtssprengel seinen 
Wohnsitz, ordentliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Mieter im Ausland 
wohnt.