Anmeldung
Geschäftsbedingungen
Es gelten die allgemeinen Mietbedingungen von SEGWAY-EMOTION!
| Mietbedingungen: | |||||||
| Voraussetzung für die Anmietung eines SEGWAY PT (in folgenden Mietgegenstand genannt) ist: eine gültige DRIVER-Card (Segway Führerschein) |
|||||||
| dass der Mieter das 12. Lebensjahr überschritten hat und in Begleitung eines zahlenden Erwachsenen ist | |||||||
| ohne Begleitung eines Erwachsenen muss der Mieter zumindest 16 Jahre alt sein | |||||||
| daß das Körpergewicht nicht 125Kg überschreitet (Beschädigungsgefahr!) | |||||||
| Stornogebühr: 50 % des Tourpreises bei Stornierung innerhalb 12 Std. vor Tourbeginn | |||||||
| Wetterbedingte Absage nur in Absprache unter der Nr. 0676/4436286 Bei wetterbedingter Absage entfällt die Stornogebühr! |
|||||||
Übernahme: |
|||||||
| Eine Inbetriebnahme darf erst nach einer Funktions-und Handhabungseinweisung durch den Vermieter | |||||||
| oder dessen Beauftragte erfolgen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Personen, deren | |||||||
| Fahrkönnen ein Risiko darstellt, die Teilnahme zu untersagen. In diesem Fall wird dem Mieter der volle | |||||||
| Mietpreis rückerstattet. | |||||||
| Sollte der Mieter nach erfolgter Einschulung widererwarten aus welchen Gründen auch immer, nicht fahren | |||||||
| wollern, so erhält er 50% seines Mietpreises rückerstattet. | |||||||
| Nutzung: | |||||||
| Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand rücksichtsvoll und unter möglichster Schonung zu benutzen. | |||||||
| Der Mieter ist nicht berechtigt, den gemieteten SEGWAY PT irgendeiner dritten Person zu überlassen. | |||||||
| Der Mieter muss den Anweisungen des Guids unbedingt folge leisten. Während der Benutzung des | |||||||
| Mietgegenstandes ist die zur Verfügung gestellte Schutzbekleidung zu tragen (Helm). | |||||||
| Vom Mieter dürfen keine Reparaturen bzw. Veränderungen am Mietgegenstand vorgenommen werden. | |||||||
| Unfälle, Schäden, Verlust, Verkehrsordnung: | |||||||
| Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietdauer mit dem gemieteten SEGWAY verübten | |||||||
| Verkehrsordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten. Der Vermieter wird über entsprechende | |||||||
| Anfrage den Behörden den Namen des Mieters offen legen. | |||||||
| Die Benutzung des Mietgegenstandes erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Mieter ist bekannt, dass die | |||||||
| Handhabung des Mietgegenstandes Geschick erfordert und mit der Nutzung Gefahren für den Mieter | |||||||
| und andere Verkehrsteilnehmer verbunden sind, wie diese besonders bei einspurigen Fahrzeugen | |||||||
| bestehen (Motorräder, Fahrräder). | |||||||
| Für Personen – oder Sachschäden, die im Rahmen der Benutzung des Mietgegenstandes vom Mieter | |||||||
| verursacht werden, wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Für Unfallschäden am Mietobjekt | |||||||
| und bei Diebstahl haftet der Mieter bis zum vollen Gerätewert. | |||||||
| Für den Mieter im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haftet der Vermieter nur bei | |||||||
| eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der für ihn | |||||||
| tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche der Vermieter bereits bei | |||||||
| leichter Fahrlässigkeit haftet. Der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem | |||||||
| Gewinn und Schaden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. | |||||||
| Rückgabe | |||||||
| Die Rückgabe des SEGWAY PT erfolgt am Ende des Mietverhältnisses. Die Verpflichtungen aus diesem Vertrag | |||||||
| enden mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietgegenstandes. | |||||||
| Rechtswahl, Gerichtsstandort | |||||||
| Der Mietvertrag unterliegt ausschließlich österreichischem materiellem Recht. Die Kollisionsnormen des | |||||||
| Internationalen Privatrechts werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Verbrauchern gilt diese | |||||||
| Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des | |||||||
| Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. | |||||||
| Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder | |||||||
| mit diesem in Zusammenhang stehen, ist für den Mieter ausschließlich das zuständige Gericht in LINZ | |||||||
| Der Vermieter ist jedoch berechtigt, nach seiner Wahl den Mieter auch an jedem anderen Gericht | |||||||
| zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann. Für Verbraucher gilt | |||||||
| dieser Gerichtstand nur dann als vereinbart, wenn der Mieter in diesem Gerichtssprengel seinen | |||||||
| Wohnsitz, ordentliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Mieter im Ausland | |||||||
| wohnt. | |||||||

